Ihr Ansprechpartner



Lieferkonditionen

EXW Ab Werk (Ex Works): Wunschklausel jedes Verkäufers. Ist die transportverpackte Ware auf dem Werksgelände bereitgestellt, ist der Ball beim Käufer. Er muss die Ware verladen und abtransportieren lassen. Etwaige Schäden an der Ware (durch unsachgemässe Handhabung) gehen zu Lasten des Käufers. Sollte die Verladung dennoch unter Mithilfe des Verkäufers über die Bühne gehen, wird empfohlen, dass sich der Käufer zu einer Schad- und Klagloshaltung des Verkäufers auch gegenüber Dritten verpflichtet.
FCA Frei Frachtführer (Free Carrier): benannter Ort (Anm. Der benannte Ort ist in der Regel der Terminal des Spediteurs, im Falle von Teil- oder Komplettladungen kann der benannte Ort auch das Lager des Kunden sein.)
DAF Geliefert Grenze (Delivered at frontier): benannte Grenze
CPT Frachtfrei (Carriage paid to): benannter Bestimmungsort
CIP Frachtfrei versichert (Carriage and insurance paid to): benannter Bestimmungsort
DDU Geliefert unverzollt (Delivered duty unpaid): benannter Ort
DDP Geliefert verzollt (Delivered duty paid): benannter Ort

 

 

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