Gefahrgut
Bei allen Transportarten gibt es genau einzuhaltende Vorschriften, wenn es um den Transport von Gefahrgut geht.
Was ist Gefahrgut?
Wussten Sie eigentlich, dass auch herkömmliche Werbegeschenke Gefahrgüter sein können? Beispiele hierfür sind gefüllte Gasfeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber usw... Selbst verschiedene Kosmetika und Sportgeräte (Tischtennisbälle) können Gefahrgut sein. Aber auch in kompletten Geräten verstecken sich oft gefährliche Einrichtungen - z. B. Batterien, Gaskartuschen usw.
Wer haftet für Schäden und Unfälle?
Falls Sie nicht selbst Produzent sind, sollten Sie sich ganz genau über Ihre Waren informieren. Denn wenn es, bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut , zu einem Schaden kommt, haftet ausschließlich der Absender bzw. der Auftraggeber für den entstandenen Schaden.
Dokumentation
Die dafür vorgesehenen Begleitpapiere, also Beförderungspapiere und schriftliche Weisungen in den erforderlichen Sprachen, müssen dem Lenker vor Fahrtantritt übergeben werden. Das aktuelle Sicherheitsdatenblatt gibt genaue Auskunft über die Inhalte und Deklaration.
Der Erzeuger ist verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter auf aktuellem Stand zu halten und auf Anforderung bereitzustellen.
Tipp:
Deklaration ist notwendig!
Alle Gefahrgüter müssen von Ihnen als solche deklariert, gekennzeichnet und entsprechend verpackt sein.
Sie haften.
Als Auftraggeber haften Sie für alle Schäden, die aufgrund einer unterlassenen oder falschen Deklaration entstanden sind.


