Detail
Warnwestenpflicht in Frankreich
Wir möchten Sie informieren, dass in Frankreich die Mitführung einer reflektierenden Warnweste (nach EN 471-Norm; Mitführ- und Anlegeverpflichtung bei Pannen, Unfällen oder anderen gefährlichen Situationen im Straßenverkehr) sowie eines Pannendreiecks seit 1. Juli 2008 gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Missachtung dieser Vorschrift, so wie auch die Missachtung von Lenk- und Ruhezeiten, Strafen mit hohen Geldbeträgen in Frankreich nach sich zieht.

