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Strengere Vorschriften
ACHTUNG – Strenge Vorschriften bei Neuansuchen und Erweiterungen – Nachweis der Abstellplätze
Mit 01. August d. J. wurde bekannt gegeben, dass die Prüfung der Abstellplätze, bei Neuansuchen und Erweitungen schärfer von der Steiermärkischen Landesregierung geprüft werden. Die Behörde verlangt ab sofort einen BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNGSBESCHEID, welcher von der Bezirkshauptmannschaft bzw. durch das Magistrat Graz ausgestellt wird.

