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Digitales Kontrollgerät - Fahrerkarte - Änderung der Kontrollgerätekartenverordnung
Wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Rahmen des ASFINAG- Nutzerbeirates „Digitales Kontrollgerät“, in dem ua. der FV Güterbeförderung und der FV Autobus vertreten sind und mitarbeiten, gelungen ist, die österreichische Kontrollgerätekartenverordnung insofern abzuändern, als nun in den Fällen von „Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl“ der Fahrerkarte bei der Beantragung einer neuen Fahrerkarte nur mehr ein aliquoter Anteil von 14 Euro pro angefangenem Jahr verbleibender Restgültigkeit zu bezahlen ist und nicht wie bisher die gesamten 70 Euro zu bezahlen sind! Diese Änderung tritt mit 1. Februar 2009 in Kraft!
Im Anhang finden Sie den entsprechenden Gesetzestext dazu.

