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Bei Kabotage EU-Entsendebestimmungen einhalten
Als Kabotage gilt die Erbringung von Transportdienstleistungen innerhalb Österreichs durch einen ausländischen Güterbeförderer. Für die Dauer der Kabotage bei Straßengüterbeförderungen - zulässig höchstens an 30 Tagen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von 60 Tagen im Kalenderjahr - liegt eine Entsendung des Arbeitnehmers vor und der Lenker benötigt eine EU-Entsendebestätigung des AMS. Die Arbeitsaufnahme ist rechtzeitig (bis 1 Woche) vor Beginn der Tätigkeit im Wege der beim BMF angesiedelten KIAB beim AMS bekanntzugeben.
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