Detail
Abfalltransporte in Italien - Waste transports in Italy - Transports de déchets en Italien
Nachfolgend übermittle ich Ihnen eine Informations-Letztstand vom deutschen Verband „BGL“ hinsichtlich der Thematik „Grenzüberschreitende Abfalltransporte in/nach Italien“.
Wir möchten Ihnen versichern, dass die AISÖ/Fachverband Güterbeförderung in ständigem Informationsaustausch mit befreundeten Verbänden und der AHSt. Mailand steht, um in dieser Thematik eine zufriedenstellende und praktikable Lösung für die beteiligten Unternehmer zu erreichen!
1. Erweiterte Anforderungen
Es wurde festgestellt, dass die Anforderungen an nichtitalienische Beförderer kurzfristig um zwei Punkte erweitert wurden. So werden, über die schon bekannten und der EU-Kommission mitgeteilten Anforderungen hinaus, weitere Nachweise verlangt:
- Beeidigtes Gutachten über die Eignung der Fahrzeuge, die für den Abfalltransport eingesetzt werden: Betriebe, welche Abfälle sammeln und transportieren müssen dem Eintragungsgesuch unter anderem ein beeidigtes Gutachten (in italienischer Sprache) beilegen, welches die Eignung derselben bezüglich der zu transportierenden Abfälle bescheinigt. Das Gutachten muss von einem Ingenieur, einem Chemiker, einem Hygienearzt oder einem Biologen, die in den jeweiligen Berufsverzeichnissen eingetragen sind, (also mit Sitz in Italien!) erstellt werden.
- Unternehmen müssen innerhalb von 120 Tagen nach Einreichung des Gesuches den Besitz einer Finanzkapazität nachweisen. Hier scheint nach unseren Erkenntnissen die EU-Lizenz als ausreichend anerkannt zu werden. Allerdings bleibt die Frage offen, wie mit Transporten im Werkverkehr umgegangen wird. Die Handelskammer in Bozen konnte bisher jedenfalls keine konkrete Antwort geben.
Diese und weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter http://www.camcom.bz.it/de-DE/trasporto_transfrotalierode.html.
2. Eingangsbestätigung der Kommission
Die Kommission hat am 31. Januar 2011 den Eingang des Schreibens der Transportverbände (IRU, AISÖ, BGL, FEBETRA, ITD und TLN) vom 11. Januar 2011 bestätigt. Federführend ist die Direktion Landverkehrspolitik (D.1). Die Direktion teilte mit, dass die italienischen Stellen bereits kontaktiert wurden, um die Situation zu klären. Das Schreiben der Kommission haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.
3. Änderung von „Niederlassung“ in „Domizil“
Am 25. Januar 2011 hat das italienische Umweltministerium die „Niederlassungspflicht“ in eine „Domizilpflicht“ umgewandelt. Leider wurde dieser Begriff nicht präzisiert, denn auch hier existieren mehrere Varianten, beispielsweise gibt es auch ein „fiskalisches Domizil“. Das würde nach unserer Einschätzung bedeuten, dass bei einem italienischen Rechtsanwalt ein Firmensitz eingerichtet werden soll („Briefkastenfirma“).
Insofern hat der BGL vorgetragen (siehe Nr. 4), dass auch mit dieser neuen Regelung gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen wird. Den Erlass haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.
4. Gespräche in Rom
Zwischenzeitlich haben bilaterale Gespräche des deutschen und italienischen Verkehrsministeriums am 04.02.2011 in Rom stattgefunden.
Nachdem der BGL die große Bedeutung der neu eingeführten Regelung im Abfallbereich für grenzüberschreitende Transporte auch statistisch dargestellt hatte, zeigte sich die italienische Seite gut vorbereitet. Der BGL erläuterte ausführlich die Probleme, die die europäischen Transportunternehmen mit dieser neuen Regelung haben. Besonders diskutiert wurden sowohl die Themen „Niederlassungspflicht“ bzw. was bedeutet der Nachweis eines Domizils, Anforderungen an den technischen Verantwortlichen (Schul-/Hochschulabschluss?) und die Problematik, dass Stempelmarken nur in Italien erhältlich sind.
Die italienische Seite verwies zwar grundsätzlich auf die Kompetenz des italienischen Umweltministeriums. Sie sagte allerdings zu, die aufgeworfenen Fragen dem zuständigen Ministerium vorzulegen und „schnellstmöglich“ zu beantworten. Die italienische Seite bekundete großes Verständnis für die Probleme, die insbesondere kleinere und mittelständige Transportunternehmen mit den Vorgaben haben.
5. Diplomatische Gespräche
Ebenfalls fanden nach unserem Kenntnisstand ebenfalls Anfang Februar Gespräche der Botschaften Deutschland, Österreichs und den Niederlanden mit dem italienischen Umweltminister statt. Hierzu liegen uns derzeit noch keine Ergebnisse vor. Ebenfalls sollen seitens Frankreich Gespräche auf Diplomatenebene stattgefunden haben.

