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Formblatt für lenkfreie Tage – Bescheinigung von Tätigkeiten

Die Europäische Kommission hat am 16.12.2009 im EU-Amtsblatt ein geändertes Formblatt für lenkfreie Tage (Bescheinigung von Tätigkeiten) veröffentlicht (Beschluss der Kommission vom 14.12.2009):

http://ec.europa.eu/transport/road/social_provisions/form_attestation_activities_en.htm

Das neue Formblatt ist auch in deutscher Sprache abrufbar:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:330:0080:0081:DE:PDFhttp://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:330:0080:0081:DE:PDF

Auf der Website der Transporteure
http://www.dietransporteure.at/index.php?id=150) finden Sie das Dokument in einer Version, die es Ihnen erlaubt das Formblatt am Computer auszufüllen. Die EU-Kommission hat das Formblatt noch nicht in entsprechender elektronischer (=ausfüllbarer) Form zur Verfügung gestellt, sobald dies zur Verfügung steht, werden wir es veröffentlichen!

Im Wesentlichen ergeben sich gegenüber dem bisherigen Formblatt folgende Änderungen:

 

¨       Die Punkte 16, 18 und 19 sind neu hinzu gekommen. Durch Hinzufügung dieser weiteren Elemente sollen auch jene Fälle abgedeckt werden, in denen es technisch nicht möglich ist, die Fahrertätigkeit mit dem Kontrollgerät zu erfassen. Damit soll nun die Effizienz und Wirksamkeit der Kontrollen in den Mitgliedstaaten gesteigert werden.

 

¨       Faktum ist, dass das Formblatt durch die ergänzten Punkte bedauerlicherweise nicht an Transparenz und Verständlichkeit gewonnen hat. Vor allem bei den nun nebeneinander verwendeten Begriffen „Erholungsurlaub“ (Punkt 15) und „Urlaub“ (Punkt 16) ist nicht erklärbar, was sich die Kommission dabei gedacht hat. Gleiches gilt für Punkt 19 („zur Verfügung stand“).

 

¨       Da das Formblatt Bestandteil des Erlasses des BMVIT betreffend „Probleme in der Praxis“ (Kontrollerlass) vom 29.6.2009 ist, werden wir das BMVIT mit dem neuen Formblatt konfrontieren und eine Änderung/Ergänzung samt Erläuterungen im bestehenden Erlass einfordern, um unsere Mitgliedsbetriebe rechtlich korrekt informieren zu können.

 

Anlage: Klicken Sie HIER!